Der zuletzt im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf im Koalitionsvertrag von CDU und FDP zum Leistungsschutzrecht sorgt für eine hitzige Debatte in der Medienwelt. Grundsätzlich steht hinter dieser Idee, dass die sorgfältig recherchierten und veröffentlichten Inhalte von Verlagen nicht von dritten verwändet werden dürften, wodurch die Urheber ausgebeutet werden würden.